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Neue Richtlinie für Online-Marketing leer Neue Richtlinie für Online-Marketing

Mit der zunehmenden Bedeutung des
E-Mail-Marketings
für den elektronischen Dialog mit Kunden und Interessenten wächst für die Verantwortlichen die Gefahr, bei der Gestaltung dieses Dialogs nicht gesetzeskonform zu agieren. Die Risiken sind erheblich: Abmahnungen und Image-Einbußen durch den Vorwurf des Spammings


Seit am 10.07.2001 die erste „Richtlinie für erwünschtes Online-Marketing“ vom Arbeitskreis Online-Marketing des Verbands der deutschen Internetwirtschaft“ aufgelegt wurde, haben verschiedene gesetzliche Änderungen eine überarbeitete Neuauflage erforderlich gemacht.

Diese liegt jetzt vor. Auf Basis der zugrundeliegenden Gesetzestexte erläutert sie mit Tipps zur praktischen Umsetzung und konkreten Beispielen die wichtigsten Aspekte, die bei gesetzeskonformem Email-Marketing zu beachten sind:
  • Liegt die Einwilligung der Empfänger vor?
  • Kann die Einwilligung nachgewiesen werden?
  • Wissen die Empfänger, wozu sie eingewilligt haben?
  • Wurden die Empfänger auf die Abbestellmöglichkeit hingewiesen?
  • Erhalten die Email-Empfänger eine Email-Bestätigung ihrer Einwilligung?
  • Können Emails bequem abbestellt werden?
  • Wird auf Anfragen und Beschwerden reagiert?
  • Ist der Betreff nicht irreführend?
  • Ist der Absender klar erkennbar?
  • Ist das Impressum vollständig?
Hier können Sie die komplette Richtlinie
als PDF downloaden.


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